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GEHSTEIGABSENKUNG

Wann muss ein Antrag auf Gehsteigabsenkung gestellt werden?

Der Bordstein dient zur Abgrenzung des Fahrbahnrandes. Einen Antrag auf Gehsteigabsenkung stellt man im Wesentlichen, um für eine Garagen-, Carport- oder andere Stellplatzzufahrt einen Bordstein inkl. der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen u. ä.) absenken zu können.

In manchen Fällen ist der Bordstein auf ganzer Länge des Straßenzuges bereits abgesenkt. Hier muss dennoch ein Antrag gestellt werden, da die vorhandene Geh- und/oder Radwegsbefestigung für eine regelmäßige Überfahrung mit Fahrzeugen nicht ausgelegt ist. Hier muss der Geh- und/oder Radweg im Bereich der Zufahrt ertüchtigt werden.

Grundlage für die Bearbeitung ist der vollständig ausgefüllte Antrag und die Beifügung aller benötigten Unterlagen. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller und werden je nach Länge der Absenkung berechnet.

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