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Formulare A – Z
Zuschuss zur Nutzung einer Regenwassernutzungsanlage
Regenwassernutzung und Regenwasserversickerung sind Elemente zur Regenwasserbewirtschaftung auf privaten Grundstücken.
- Die Nutzung von Regenwasser z. B. für die Toilettenspülung, das Wäschewaschen und die Gartenbewässerung hat vorrangig das Ziel, dass weniger Trinkwasser verbraucht wird.
- Bei der Versickerung wird das Regenwasser dem Boden und Grundwasser vor Ort gezielt zugeführt.
Durch beide Maßnahmen soll zudem erreicht werden, dass möglichst kein Regenwasser vom Grundstück abfließt und in die Kanalisation eingeleitet wird.
Der Markt Heroldsberg fördert die Ausstattung von Wohngebäuden und gewerblichen Gebäuden in Heroldsberg, Groß- und Kleingeschaidt mit Regenwassernutzungsanlagen, um den Verbrauch hochwertigen Grundwassers durch Regenwasser zu ersetzen oder zu vermindern. Zusammenfassend ist auszuführen:
- Förderfähig sind Regenwassernutzungsanlagen, die von Dachflächen ablaufendes Regenwasser sammeln und dieses für häusliche oder gewerbliche Verwendungszwecke, für die kein Wasser in Trinkwasserqualität benötigt wird, zur Verfügung stellen.
- Der Zuschussantrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen nach diesen Richtlinien besteht nicht. Der Markt Heroldsberg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
- Dem Antrag ist ein Lageplan, eine Zeichnung der Regenwassernutzungsanlage und eine Funktionsbeschreibung durch die ausführende Fachfirma beizufügen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Originalrechnungen für die Bau-, Material- und Montagekosten und der Bestätigung über den einwandfreien Zustand der Anlage.
- Die finanzielle Förderung beträgt max. 30 % der Kosten für die Einrichtung der Anlage. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie gewerblichen Objekten gilt eine Obergrenze von 1000,- €. Bei Mehrfamilienhäusern gilt die Obergrenze von 1000,- € für die erste und zweite Wohneinheit, für jede weitere Wohneinheit 250,- €. Pro Kubikmeter Speichervolumen wird grundsätzlich nicht mehr als 125,- € Förderung gewährt. Wenn das Regenwasser ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt wird, gilt generell eine Obergrenze von 250,- €.
Es wird darauf hingewiesen, dass die neue Trinkwasserverordnung jeden Eigentümer einer Regenwassernutzungsanlage, die bereits in Betrieb ist oder in Betrieb genommen werden soll, verpflichtet, diese der zuständigen Behörde (Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Gesundheitsamt, Schubertstr 14, 91052Erlangen, Tel.: 091317144-0) anzuzeigen.