Der Versand der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 erfolgte am 07.01.2025.
Nachdem sich für alle Steuerpflichtigen die zu zahlenden Beträge geändert haben, bitten wir Sie bestehende Daueraufträge zur Grundsteuer anzupassen oder zu löschen. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts veranlassen.
Sollten Sie Fragen zur ihrem Messbetrag haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Erlangen. Sollten Sie gegen den Messbetragsbescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt haben, wird für die Berechnung unserer Grundsteuer trotzdem der festgesetzte Messbetrag angewendet. Die Änderung unseres Grundsteuerbescheids erfolgt erst dann, wenn durch das Finanzamt ggf. ein anderer Messbetrag festgesetzt wird. Bei Änderungen am Grundstück oder einem Eigentumswechsel füllen Sie bitte eine Änderungsanzeige oder eine neue Grundsteuererklärung aus.
Ende der Steuerpflicht bei Eigentümerwechsel
Geht ein Grundstück auf einen anderen Eigentümer über (Verkauf, Schenkung, Überlassung etc.) bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt Erlangen das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Die im notariellen Vertrag getroffenen privatrechtlichen Vereinbarungen über den Nutzungs- und Lastenwechsel berühren die Steuerpflicht nicht.