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Abbrennen von Feuerwerken
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Struktur, Bildung und Soziales hat in seiner Sitzung vom 25.04.2023 entschieden, dass künftig keine Feuerwerke zu besonderen Anlässen genehmigt werden. Dies betrifft den Zeitraum von 02.01. bis 30.12., also nicht das gesetzlich erlaubte Abbrennen von Feuerwerk zu Silvester.
Im Nachgang zu genehmigten Feuerwerken kam es in der Vergangenheit wiederholt zu massiven Nachfragen und Beschwerden aus der Bevölkerung. Durch die hohe Feinstaubbelastung (Umwelt- und Klimaschutz) sowie Lärmbelästigung, erscheint das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht mehr zeitgemäß. Auch viele andere Kommunen haben bereits eine solche Regelung getroffen. Da auch auf Großveranstaltungen der Gemeinde auf Feuerwerke in Zukunft verzichtet werden soll, ist nunmehr eine einheitliche Regelung getroffen worden.