Bürgersprechzeiten
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Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr |
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Formulare A – Z
Abmeldung ins Ausland
Eine Abmeldung ist u. a. nötig, wenn Ihr Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Mit diesem Online-Service können Sie vorab ihren Wohnsitz aus Deutschland abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie dennoch die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller abzumeldenden Familienmitglieder mit.
Sie benötigen:
Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
Sollten Sie innerhalb von Deutschland umziehen, ist lediglich eine Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz erforderlich (siehe hierzu auch den online Vorgang „Zuzug“).