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Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
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Abmeldung Nebenwohnung

Wann ist eine Abmeldung erforderlich?
Eine Abmeldung ist grundsätzlich nur noch dann nötig, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgegeben haben oder Ihr Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Sollten Sie innerhalb von Deutschland umziehen, ist lediglich eine Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz erforderlich (siehe hierzu auch den online Vorgang „Zuzug“).

Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegeben Daten werden online an uns übermittelt.

Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist.

Sie benötigen:

Ihren Personalausweis und/oder Reisepass

Bei Fragen können Sie sich auch gerne direkt an das Bürgerbüro unter buergerbuero@heroldsberg.de wenden.

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