Bürgersprechzeiten
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Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr |
Telefon0911 / 518 57 – 0 Fax0911 / 518 57 – 40 MailNachricht senden |
Formulare A – Z
Anmeldung Zuzug
Wann ist eine Anmeldung erforderlich?
Wenn Sie nach Heroldsberg zugezogen sind, müssen Sie dies dem Bürgerbüro innerhalb zwei Wochen mitteilen.
Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes ist persönlich oder mittels Online-Antrag (Vorankündigung eines Zuzuges) möglich.
Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegeben Daten werden online an uns übermittelt.
Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist.
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- für Ihre Kinder die Kinderausweise bzw. Kinderreisepässe oder die Geburtsurkunden
- eine vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung. Hiervon kann allerdings abgesehen werden, sofern Sie selbst Wohnungs- oder Hauseigentümer sind
Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen und/oder Reisepässen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung mit Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.