Bürgersprechzeiten
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Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr |
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Formulare A – Z
Aufstellen von Plakatständern / Anbringen von Großplakaten
Aufstellen von Plakaten
Für das Aufstellen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Gebühren:
Plakattafeln für Veranstaltungen für höchstens 3 Wochen und höchstens 12 Plakattafeln
4,00 Euro pro Tafel (nicht größer als DIN A 0)
Antrag
auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Werbung und Plakatständer
auf Erlaubnis zur Plakatierung
PDF-Version Aufstellung von Plakatständern