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Grundsteuer Antrag Jahreszahler

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer, wenn ihr Jahresbetrag 30,00 Euro nicht übersteigt, am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden.

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