Bürgersprechzeiten
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Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr |
Telefon0911 / 518 57 – 0 Fax0911 / 518 57 – 40 MailNachricht senden |
Formulare A – Z
Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Heroldsberg mit Wohnsitz gemeldet sind.
Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie z. B. für eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt.
Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der An-, Ab- oder Ummeldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.
Sie können Ihre Aufenthalts-/Meldebescheinigung natürlich auch persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro abholen.
Persönliche Abholung
Sie können Ihre Aufenthalts- oder Meldebescheinigung während unsere Sprechzeiten im Bürgerbüro abholen.
Hiefür benötigen Sie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.
Die Gebühr beträgt 5,00 Euro und ist bei Antragsstellung in bar oder per EC-Karte von Ihnen zu entrichten.
Abholung durch eine andere Person
Sie können Ihre Aufenthalts- oder Meldebescheinigung auch durch eine andere Person während unserer Sprechzeiten im Bürgerbüro abholen lassen.
Hierfür benötigt die bevollmächtigte Person Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.
Die Gebühr beträgt 5,00 Euro und ist bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte von der bevollmächtigten Person zu entrichten.