Bürgersprechzeiten
IM Rathaus

Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Telefon0911 / 518 57 – 0
Fax0911 / 518 57 – 40
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Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung

Sie benötigen eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen?

Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Heroldsberg mit Wohnsitz gemeldet sind.

Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie z. B. für eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt.

Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der An-, Ab- oder Ummeldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.

Sie können Ihre Aufenthalts-/Meldebescheinigung natürlich auch persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro abholen.

Persönliche Abholung

Sie können Ihre Aufenthalts- oder Meldebescheinigung während unsere Sprechzeiten im Bürgerbüro abholen.

Hiefür benötigen Sie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.

Die Gebühr beträgt 5,00 Euro und ist bei Antragsstellung in bar oder per EC-Karte von Ihnen zu entrichten.

Abholung durch eine andere Person

Sie können Ihre Aufenthalts- oder Meldebescheinigung auch durch eine andere Person während unserer Sprechzeiten im Bürgerbüro abholen lassen.

Hierfür benötigt die bevollmächtigte Person Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.

Die Gebühr beträgt 5,00 Euro und ist bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte von der bevollmächtigten Person zu entrichten.

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