Bürgersprechzeiten
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Formulare A – Z
Sperrzeitverkürzung/Sperrzeitverlängerung/Aufhebung Sperrzeit
Die Gemeinde Heroldsberg hat eine zusätzliche Sperrzeitverordnung erlassen. Darin sind vor allem zusätzliche Regelungen für öffentliche Vergnügungen im Freien und die Zelte und Geschäfte anlässlich der Kirchweihen geregelt:
§2 (3) für die aus Anlaß von Kirchweihen auf dem jeweiligen Festplatz errichteten und betriebenen Geschäfte und Festzelte auf 24:00 Uhr des jeweiligen Tages; Nr. 2 gilt insoweit nicht;
§2 (4) für öffentliche Vergnügungen, die im Freien oder in Zelten stattfinden mit Ausnahme der unter Nr. 3 genannten Betriebe auf 23:00 Uhr des jeweiligen Tages;
(5) für den Gaststättenbetrieb auf öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungen) und privaten Flächen im Freien wie Wirtschaftsgärten, Terrassen und Gehsteig-flächen auf 22:00 Uhr des jeweiligen Tages.