Bürgersprechzeiten
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Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr |
Telefon0911 / 518 57 – 0 Fax0911 / 518 57 – 40 MailNachricht senden |
Formulare A – Z
Umzug in gleicher Gemeinde
Wann muss ich mich ummelden?
Wenn Sie innerhalb von Heroldsberg umziehen, müssen Sie dies dem Bürgerbüro innerhalb zwei Wochen mitteilen.
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes innerhalb des Marktes Heroldsberg ist persönlich oder mittels Online-Antrag (Vorankündigung eines Umzuges) möglich.
Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegeben Daten werden online an uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre persönliche Vorsprache erforderlich ist.
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- eine vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung. Hiervon kann abgesehen werden, sofern Sie selbst Wohnungs- oder Hauseigentümer sind.
Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen und/oder Reisepässen der anderen Familienmitglieder vorspricht.