Bürgersprechzeiten
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Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr |
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Formulare A – Z
Sondernutzungserlaubnis/verkehrsregelnde Maßnahmen
Verkehrsregelnde Maßnahmen
Wer eine Arbeitsstelle auf öffentlich gewidmeten Flächen einrichtet, entzieht diese Fläche der Nutzung durch die Öffentlichkeit und bedarf einer verkehrsrechtlichen Genehmigung.
Hierzu ergeht eine verkehrsrechtliche Anordnung, die Auflagen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, und notwendige regelnde Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen enthält.
Der Antragsteller übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen, deren Beleuchtung und trägt die dafür entstehenden Kosten.
Dieser Antrag ist rechtzeitig einzureichen.
Gebühren:
Für jede verkehrsrechtliche Anordnung werden Gebühren erhoben, die nach der Baustellendauer berechnet werden.
Bei Antragstellung weniger als drei Arbeitstage vor Baubeginn fällt eine zusätzliche Gebühr von 40,00 € an.